Es ist eine unvorstellbar lange Zeit. Wer zu lebenslanger Haft verurteilt ist, der weiß: Wenn sich die Gefängnistore hinter mir schließen, dann dauert es mindestens zehn Jahre, bis ich die Freiheit wieder sehen werde. Die Familie darf zu Besuch kommen. Aber die eigene Wohnung, das eigene Bett, der Anblick, der Geruch, das Geräusch der Heimatstadt – tabu. Frühestens nach zehn Jahren gibt es Hafturlaub und die Täter können all das wieder zu Gesicht bekommen. Ein quälender Gedanke.
Einige Bundesländer wollen diese Praxis nun ändern. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil gefordert, die Resozialisierung von Häftlingen müsse so umfassend wie möglich sein. Deshalb sollen nun auch zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter eher wieder ans Leben in Freiheit gewöhnt werden. Schon nach fünf Jahren in der Zelle soll erstmals ein längerer Hafturlaub möglich sein, bis zu 21 Tage lang.
Diesen Vorstoß «irritierend» zu nennen, wäre noch höflich formuliert. Denn erneut legt die Politik damit den Fokus auf die Täter. Wer zu lebenslanger Haft verurteilt ist, hat schwere Verbrechen wie Mord begangen. Diese Menschen werden danach untergebracht, betreut, ausgebildet. Das ist auch richtig so, schließlich sollen sie irgendwann wieder in der Lage sein, ein anständiges Leben inmitten ihrer Mitmenschen zu führen. Aber die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Denn was wird für die Opfer solcher Taten oder ihre Angehörigen und Hinterbliebenen getan? Die sind nach einem Verbrechen in der Regel ein Leben lang gezeichnet.
Auch inhaltlich sind die Pläne bedenklich. Ein langer Hafturlaub schon nach fünf Jahren ist zu früh. Die meisten Häftlinge müssen danach noch fünf bis zehn Jahre absitzen – sie werden also an eine Welt in Freiheit gewöhnt, die sich bis zu ihrer endgültigen Entlassung noch deutlich verändern wird. Zudem kann solch eine Vorbereitung auch in der Haftanstalt erfolgen. Es ist ja nicht so, dass die Häftlinge im dunklen Kellerverlies sitzen, völlig abgeschnitten von der Außenwelt. Nicht zuletzt ist es von den Ländern auch zu kurz gedacht, auf Kosteneinsparungen im Strafvollzug zu hoffen. Die Täter müssen im Hafturlaub überwacht und teilweise betreut werden, zudem muss jemand entscheiden, ob der Urlaub gewährt werden kann. Das erfordert zusätzliche Bürokratie und zusätzliches Personal.
Vor allem aber sprechen Sicherheitsbedenken gegen die Pläne. Wer Urlaub in Freiheit hat und weiß, dass danach noch zehn Jahre Knast auf ihn warten, der könnte auf die Idee einer Flucht kommen. Wer notorisch gewalttätig ist, könnte während des Freigangs erneut Verbrechen begehen.
Auch hier gilt es, nicht nur an die Täter zu denken, sondern auch an die Gesellschaft, die vor ihnen beschützt werden muss. Wer zu lebenslanger Haft verurteilt ist, hat ein schweres Verbrechen begangen, durch das er sich außerhalb unserer moralischen Ordnung gestellt hat. Diese Täter werden genau deshalb auch außerhalb unserer Ordnung platziert: Sie werden eingesperrt. Das ist schmerzhaft, und es ist das Gegenteil von Sozialisierung. Aber es soll eben auch eine Strafe sein – und solch eine Strafe muss eine Strafe bleiben.